Sonntag, 4. September 2016

Flixbus - Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren

Gut zwei Wochen sind nun vergangen, seit Flixbus den mit uns geschlossenen Vertrag gebrochen, die Fahrt nach Berlin in Bad Nenndorf beendet und uns 40 Passagiere gegen unseren Willen einfach zurück nach Dortmund, statt wie gebucht nach Berlin, gebracht hat. In Dortmund mussten wir 1,5 Stunden warten, um dort 26 weitere Fahrgäste in demselben Bus, mit dem wir früh morgens schon einmal Dortmund verlassen hatten, mitzunehmen. Sechs Stunden längere Fahrtzeit hat 40 Menschen das gekostet, statt um 15 Uhr waren wir erst um 21 Uhr in Berlin. Das Unternehmen Flixbus hat hiermit in mehrfacher Hinsicht die Fahrgastrechte massiv und vorsätzlich gebrochen.
Hier mein Gedächtnisprotokoll der abstrusen Flixbus-Reise vom 14.08.2016: Klick hier drauf

Medien berichteten, zum Beispiel

Was ist seither passiert?

Am Tag nach dem Vorfall hatte ich sofort Kontakt zur Verbraucherzentrale aufgenommen. Die Mitarbeiterin, die mich netterweise zurückrief, wirkte auf mich jedoch so, als würde sie a) die Dimension, die dieser Fall zeigt, gar nicht erfassen und b) als sei sie wenig motiviert, die Verbraucherzentrale in diesen Fall zu involvieren.
Kurz gesagt: Das Angebot, mich für 20€ von einer Person beraten zu lassen, die mir am Telefon sagt, was ich denn überhaupt wolle, sie könne mir wenig Hoffnung machen, mit einer Fahrtgeld-Rückerstattung könne ich zufrieden sein, habe ich mir vorerst erspart.

Zwei Tage nach dem Vorfall, also am 16.08.2016, nachdem die Presse bereits ausführlich berichtet hatte, erhielt ich einen Anruf von der Krisenmanagement-Abteilung der Firma Flixbus. Die freundliche junge Dame entschuldigte sich im Namen des Unternehmens, für das sie arbeitet, für die Unannehmlichkeiten und sagte mir zu, dass die Fahrkosten erstattet würden. Sofern jemand ab Dortmund auf eigene Kosten mit der Bahn weiter gefahren sei, würden diese Fahrtkosten abzüglich des Ticketpreises erstattet. Man halte sich da selbstverständlich an europäisches Recht. Die Überweisung dauere aber ein paar Tage.

Auf meine erstaunte Reaktion über ihren Anruf sagte die Flixbus-Mitarbeiterin mir, das sei üblich so. Sie riefen alle Passagiere an, wenn es Probleme mit einer Fahrt gegeben hätte.

Seither ist nichts mehr passiert.

Ich nehme an, die Anrufe bei mir und mindestens einigen meiner Mitreisenden erfolgten, weil über die Öffentlichkeit großer Druck ausgeübt wurde? Vielleicht, um uns Fahrgäste zu beruhigen? Um uns Wind aus den Segeln zu nehmen? Uns stillzuhalten? Ich halte, solange ich nicht vom Gegenteil überzeugt werde, die Aussage "Wir rufen immer an, wenn es Probleme mit einer Fahrt gegeben hat" für hemmungslos übertrieben, wenn nicht sogar für eine Lüge.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang jetzt, herauszufinden, wie viele Menschen nach anderen Negativ-Erlebnissen mit einer Fahrt vom Unternehmen Flixbus angerufen werden. Vielleicht ist es aber auch einfacher, zu eruieren, wie viele Menschen niemals einen Anruf dieser Art und eine Entschädigung erhalten haben.

Auf meine Nachfrage vom 1. September bestätigte mir der Großteil meiner Mitfahrenden, dass auch sie bisher weder Fahrtkosten, geschweige denn ihren Mehraufwand für eine Fahrkarte mit der Deutschen Bahn zurück erhalten hätten.

Ich weiß, dass vielen Menschen die Zeit, die Kraft und vielleicht auch der Mut fehlt, sich gegen solcherlei Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Großkonzernen zu wehren. Deshalb übernehme ich die Initiative und handele damit auch für meine 40 Mitreisenden und allen in Zukunft betroffenen Menschen, die Fahrgastrechte-Brüche des Unternehmens Flixbus ertragen müssen.

Ich habe mich deshalb nun an das Eisenbahn-Bundesamt gewendet und dort Beschwerde eingereicht.


Seit 2013, dem Jahr in dem das EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz in Kraft getreten ist, nimmt das Eisenbahn-Bundesamt Beschwerden der Fahrgäste (offiziell) entgegen und ergreift Maßnahmen, die Fahrgastrechte gegenüber den Unternehmen durchzusetzen.

Das Eisenbahn-Bundesamt EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Eines ihrer "Werkzeuge" ist die Verwaltungsklage.

Flixbus darf sich jetzt warm anziehen. Das kommt davon, wenn ein Unternehmen mit Monopolstellung am Markt glaubt, es dürfe sich alles erlauben, nur weil es jede weitere Konkurrenz am Markt durch Übernahmen ausgeschaltet hat.

Und wenn sich ein*e Anwalt/Anwältin finden sollte, der/die genug Ahnung hat vom Thema Fahrgastrechte, und Interesse an diesem Fall hat, komme er/sie gern auf mich zu. Ich bin sehr interessiert daran, herauszufinden, ob es sich in diesem Fall nicht sogar um Nötigung handelt.